Jahresabschlussprüfung
Das Handelsrecht teilt Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG's in verschiedene Größenklassen ein. Ab einer mittelgroßen Gesellschaft muss der Jahresabschluss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung einer Jahresabschlussprüfung unterzogen werden. Daneben gibt es freiwillige Jahresabschlussprüfungen aufgrund Gesellschaftsvertrags. Für mittelgroße Gesellschaften können wir eine Jahresabschlussprüfung nach den Standards des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) durchführen.
Das können wir für Sie tun
vorausdenken
- Durchführung von freiwilligen und gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen
- Durchführung von prüferischen Durchsichten
- Durchführung von Gründungsprüfungen
- Unternehmensbewertung