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Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung von Gewinnberechnungen und Jahresabschlüssen erfordert umfangreiches Fachwissen. Im Bereich der Jahresabschlusserstellung haben sich durch die Aufgabe der "Einheitsbilanz" mit der Verpflichtung eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz zu erstellen, neue Möglichkeiten eröffnet, aber den Erstellungsprozess auch schwieriger gemacht. Je nach Ihren Wünschen und den Vorgaben Ihrer Hausbank bieten wir entsprechend den berufsständischen Vorgaben die Jahresabschlusserstellung mit drei verschiedenen Bescheinigungen an: ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsprüfung und mit umfassenden Prüfungshandlungen.

  • Erstellung von Einnahme- Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Bescheinigungen
  • Durchführung der Berechnung von ergebnisabhängigen Tantiemen für Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Unterstützung bei der Vorratsbewertung und anderen Bewertungsfragen
  • Begleitung zu Bankgesprächen

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